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Glossar
- Emissionsrechtehandel
- Definition:
Auf der dritten Vertragskonferenz zur UN-Klimarahmenkonvention 1997 in Kyoto (COP3) wurden erstmals rechtlich verbindliche Emissionsminderungsziele fixiert. Die daraus folgende europäische Richtlinie war die rechtliche Grundlage für die Einführung eine europäischen Handelssystems für Emissionsrechte. Der CO2-Emissionshandel (auch Emissionszertifikate-Handel) startete am 01.01.2005. Das Ziel ist es die Treibhausgasemissionen zu senken.
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