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Ausgleichsenergie
Definition:

Die Ausgleichsenergie ist die Energie, welche im Gegensatz zur Regelenergie dem Ausgleich von Abweichungen zwischen einem prognostizierten Fahrplan und der tatsächlichen Kundenabnahme (Stromabnahme) eines Bilanzkreises dient und mit den entsprechenden Bilanzkreisen abgerechnet wird. Fahrpläne sind Bedarfsprognosen, die von der tatsächlichen Netzlast im Regelfall abweichen. Im wirklichen Betrieb ändert sich die Netzlast nicht, wie in den Fahrplänen vorgesehen, zu jeder Viertelstunde, sondern in jeder Sekunde.

 

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