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Energieeinsparverordnung
Definition:

Die Verabschiedung der „EU-Gebäuderichtlinie“ im Jahr 2002 (Richtlinie 2002/91/EG Directive on Energy Performance of Buildings – EPBD) führte zur ersten Energieeinsparverordnung 2002. Hauptziel der Energieeinsparverordnung, die zuletzt 2009 überarbeitet wurde, ist es, bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ebenso wie bei allen Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden) den zukünftigen Primärenergieverbrauch zu reduzieren. Weiterhin soll die verschärfte Pflicht, Energieausweise zu erstellen und diese den Käufern oder Mietern auszuhändigen, bzw. bei (großen) öffentlichen Gebäuden öffentlich auszuhängen, den Wettbewerb zu Gunsten energiesparender Gebäude fördern.

 

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