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Regelenergie
Definition:

Die Energie, welche für den kurzfristigen Ausgleich von Schwankungen in Erzeugung und Verbrauch von Strom bereitgehalten wird, wird Regelenergie genannt. Die Regelung ist so gestaffelt, dass nach Auftreten von Ungleichgewichten in drei Stufen die Primärregelung, die Sekundärregelung sowie die Minutenreserve eingesetzt werden. In Abbildung 1 ist das Zusammenspiel der einzelnen Regelungsarten dargestellt.

 

 

Abbildung 1: Zusammenspiel der einzelnen Regelungsarten (Quelle: Vortrag Dipl.-Ing. Claus Hodurek, DVG/VNG-Fachtagung)

Im Gegensatz zur Ausgleichsenergie dient die Regelenergie ausschließlich der Frequenzhaltung im Stromnetz. Sie stellt eine Systemdienstleistung und ein Kostenbestandteil der Netznutzungsentgelte für die Höchstspannung dar. Der massive Zubau fluktuierender Stromeinspeiser (Photovoltaik- und Windkraftanlagen) erhöht die Schwankungen in Erzeugung und Verbrauch von elektrischer Energie. Dies zieht einen erhöhten Bedarf an Regelenergie nach sich, um zu jeder Zeit die Übertragungsnetze in Balance halten zu können und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Quelle: Panos Konstantin: Praxisbuch Energiewirtschaft - Energiewandlung, -transport und -beschaffung im liberalisierten Markt; 2. bearbeitete und aktualisierte Auflage, Springer Verlag, 2009

 

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