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Atomkraftwerk
Definition:

Ein Atomkraftwerk (AKW) oder Kernkraftwerk (KKW) dient der Erzeugung von Elektrizität durch kontrollierte Kernspaltung in Kernreaktoren. Die Elektrizität wird dabei indirekt erzeugt. Bei der Kernspaltung werden enorme Mengen Wärme erzeugt und auf ein Kühlmedium übertragen. Das Kühlmedium ist in den meisten Fällen Wasser und bei dessen Erwärmung entsteht Wasserdampf, welcher eine Dampfturbine antreibt. Die Dampfturbine erzeugt den elektrischen Strom. Während des Betriebes von Atomkraftwerken entstehen radioaktive Abfallprodukte deren Entsorgung und Lagerung umfassend evaluiert werden muss.

Alle Technologien zur Energieerzeugung bergen ein gewisses Risiko für Mensch und Umwelt. Es steht außer Zweifel, dass etwaige Folgen eines Störfalles in Atomkraftwerken weitreichender sein können als bei anderen Technologien zur Energieerzeugung.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Ereignisse von Fukushima im August 2011 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes folgende Änderungen des Atomgesetzes initiiert:

  • Für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel ist mit Inkrafttreten des geänderten Atomgesetzes die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.
  • Für die drei jüngsten Anlagen erlischt die Genehmigung zum Leistungsbetrieb spätestens im Jahr 2022, für die übrigen Anlagen gestaffelt bis spätestens 2015 / 2017 / 2019 / 2021.

Im Jahr 2012 produzieren in Deutschland noch neun Kernkraftwerke Elektrizität.

 

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