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Biomasse
Definition:

Unter Biomasse werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft, d.h. kohlenstoffhaltige Materie, verstanden. Eine genaue und rechtsgültige Definition des Begriffes „Biomasse“ gibt die so genannte Biomassenverordnung in Deutschland, kurz BiomasseV genannt. Demnach beinhaltet Biomasse

  • die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere)
  • die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente)
  • abgestorbene (aber noch nicht fossil) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh)
  • alle Stoffe, die bspw. durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstanden sind bzw. anfallen (z.B. Alkohol, Pflanzenöl, durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas, Papier und Zellstoff, Schlachthofabfälle, organische Hausmüllfraktionen)

Die  Abgrenzung  der  Biomasse  gegenüber  den  fossilen Energieträgern  beginnt beim Torf, dem fossilen Sekundärprodukt der Verrottung. Damit zählt Torf im strengeren Sinn dieser Begriffsabgrenzung nicht mehr zur Biomasse.

Quelle: Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)

 

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